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Vorhofohrverschluss / LAA-Okkluder

Vorhofflimmern ist die häufigste Herzrhythmusstörung beim Menschen. Dabei kommt es aufgrund der sehr schnellen („flimmernden“) mechanischen Aktivität im Bereich der Vorkammern zu einem vermehrten Auftreten von Blutgerinnseln vor allem im sogenannten linken Vorhofsohr, einer Art Aussackung oder Anhängsel des eigentlich Vorhofs. Kommt es zu einem Ausschwemmen dieser Gerinnsel entlang des Blutstroms droht eine Verstopfung von Gefäßen mit der Folge eines Infarktes in inneren Organen oder des Kopfes (embolischer Schlaganfall).

Bei der Behandlung von Vorhofflimmern steht deswegen neben den eigentlichen klinischen Beschwerden wie Luftnot und Herzrasen durch den meist schnellen, unregelmäßigen Herzschlag vor allem die Vermeidung von Gerinnselbildung und Embolie im Vordergrund. Dies geschieht in der Regel durch Verordnung einer sogenannten „oralen Antikoagulation“, also von Tabletten die die Blutgerinnung hemmen und der Gerinnselbildung vorbeugen. Da diese Therapie jedoch immer zu einer vermehrten Blutungsneigung führt, kommt sie bei einem Teil der Patienten (mit ohnehin erhöhter Blutungsneigung aufgrund entsprechenden Begleiterkrankungen) nicht in Frage.

Eine Alternative zur klassischen „oralen Antikoagulation“ ist daher der interventionelle Verschluss des Vorhofsohres. Dabei wird über einen Zugang in der Leiste ein Katheter in den linken Vorhof vorgebracht und das Vorhofsohr mit einer Art „Stöpsel“ dauerhaft verschlossen. In Folge muss eine abgemilderte Form der orale Antikoagulation, die duale Plättchenhemmung, wie sie beispielsweise auch nach der Implantation eines Stents in den Herzkranzgefäßen notwendig wird, für meist 3-6 Monate erfolgen, im Anschluss reicht eine lebenslange ASS Gabe aus.

Die Intervention erfolgt in Sedierung (milde Narkose). Vor, während und ggf. 3 Monate nach der Untersuchung ist eine transösophageale Echokardiographie zur Planung, Positionierung und Lagekontrolle des LAA-Okkluders notwendig.